ESTI-Marktüberwachung 2016: Jedes siebte elektrotechnische Erzeugnis mit Mängeln

So teilen sich die im Jahr 2016 vom ESTI bemängelten 221 Erzeugnisse mit Mängeln auf (in Klammern die Vorjahreswerte).

14 Prozent der im Jahr 2016 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI kontrollierten elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird in allen Landesteilen der Schweiz durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft. Die im Jahr 2016 überprüften 1545 Erzeugnisse wurden anlässlich von Besuchen bei Grossverteilern, Fachmärkten, Herstellern und Messen sowie bei Kontrollen auf Websites und in Printmedien erfasst. Überprüfungen erfolgten auch aufgrund von Meldungen von Konsumenten, Mitbewerbern sowie Fachpersonen aus dem Elektrobereich. Gesamthaft wurden 221 Erzeugnisse mit Mängeln erfasst, was 14 Prozent aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Darin enthalten sind 130 Erzeugnisse mit sicherheitstechnischen Mängeln.

Bei Gefahr Verkaufsverbot

Bei einer möglichen Gefährdung von Benutzern kann das ESTI das weitere Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. 2016 mussten, wie im Vorjahr, 82 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Besonders betroffen waren portable Haushaltgeräte, LED-Leuchten, Steckdosenleisten, Netzkabel, Zeitschaltuhren, Akkus und Ladegeräte von Laptops und Smartphones sowie verschiedenste Geräte mit unsicheren oder unzulässigen Steckern. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Verkauf elektrischer Geräte mit ausländischen Haushaltsteckern (beispielsweise Schuko-Steckern) in der Schweiz verboten ist.

Hinweis an Konsumenten

Vorsicht mit Online-Einkäufen von sehr preisgünstigen elektrischen Geräten direkt aus Fernost! Damit werden Sie für die Konformität der durch Sie importierten Geräte verantwortlich. Oft sind diese Geräte Nachahmerprodukte, die gerade im längeren Betrieb durch die Verwendung elektrisch ungenügender Komponenten und durch eine vereinfachte Bauweise unsicher werden können. In 26 Fällen haben Handel und Hersteller als betroffene Wirtschaftsakteure aufgrund des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) selbst Erzeugnisse vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert. In 21 Fällen wurden diese Rückrufe und Sicherheitsinformationen in Zusammenarbeit mit dem ESTI auf der Website des Büros für Konsumentenfragen öffentlich aufgeschaltet. Dies betraf Schleifgeräte, Leuchten, Ladegeräte, Smartphones und Laptops, Akkuscheren, Kleinpumpen, Dörrgeräte, Bohrmaschinen, Holzspalter, Wäschetrockner und Netzkabel.

Auf Sicherheitszeichen achten

Das ESTI empfiehlt Konsumentinnen und Konsumenten, beim Kauf elektrischer Geräte auf Anbieter mit einem erreichbaren und kompetenten Kundendienst in der Schweiz zu setzen und auf aussagekräftige Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen zu achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind beispielsweise das Sicherheitszeichen des ESTI – Geräte mit dem Sicherheitszeichen sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht – und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse. Geräte mit diesen Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumenten damit einen Mehrwert.