Eine verpasste Chance

Nationalrat Matthias Samuel Jauslin nahm in der Debatte zum Mantelerlass ein wichtiges Anliegen unserer Branche auf: Die Wettbewerbsneutralität von Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die Mehrheit des Nationalrats hatte dafür aber kein Gehör.

Im letzten „Drehmoment Bundeshaus“ stellte Nationalrat Matthias Samuel Jauslin die wichtigsten Eckpunkte des sogenannten Mantelerlasses vor. Nun ist die Beratung dieses umfangreichen Geschäfts im Nationalrat abgeschlossen und bereits steht ein mögliches Referendum im Raum. Es ist jetzt am Ständerat, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Diesem Umstand fiel eine von der UREK-N eingebrachte Änderung des Stromversorgungsgesetzes zum Opfer. Diese regelt die Entflechtung der Tätigkeiten von Elektrizitätsversorgungsunternehmen. Die aktuelle Version untersagt Quersubventionierungen zwischen Netzbetrieb und übrigen Tätigkeitsbereichen sowie die Verwendung von Daten aus dem Betrieb der Elektrizitätsnetze für andere Tätigkeitsbereiche. Zudem fordert sie eine mindestens buchhalterische Entflechtung von den anderen Tätigkeitsbereichen.

Manche Nationalrätinnen und -räte mögen diese Formulierung als pragmatisch bezeichnen. Die Realität zeigt aber, dass der Artikel ein zahnloser Tiger ist. Die UREK-N forderte deshalb – auch in Hinblick auf die Liberalisierung – die Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität. Konkret sollten vom Netzbetrieb losgelöste Tätigkeitsbereiche institutionell, rechtlich und administrativ vollständig vom Netzbetriebsbereich getrennt und Quersubventionierungen untersagt werden. Dem Nationalrat ging diese Regelung zu weit. Matthias Samuel Jauslin versuchte, die für unsere Branche wichtige Änderung mit einem Einzelantrag zu retten. Leider ohne Erfolg. Einzig Mitglieder der FDP- und der SVP-Fraktion unterstützten den Antrag. Begründet wurde die ablehnende Haltung zum Beispiel damit, dass es sich hier um einen Nebenschauplatz handle und nicht matchentscheidend sei (Mitte-Fraktion). Wann und ob sich eine nächste Gelegenheit bietet, um staatliche Unternehmen in Sachen Wettbewerbsneutralität strenger in die Pflicht zu nehmen, bleibt offen.