Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Hierzulande kann man Arbeitsverhältnisse relativ einfach und ohne spezifischen Grund auflösen, sofern die vereinbarten bzw. gesetzlichen Fristen eingehalten werden: Es besteht eine Kündigungsfreiheit. Doch sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber haben Rechte und Pflichten. Arbeitnehmer sind in der Schweiz gut gegen missbräuchliche Kündigungen geschützt.

Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass Sie nicht kündigen, wenn ein Arbeitnehmender aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nicht zur Arbeit erscheinen konnte, wenn Ihre Mitarbeitende schwanger ist oder in den letzten 16 Wochen ein Kind geboren hat oder wenn Ihr Mitarbeitender Militär- oder Zivildienst für mindestens 11 Tage leisten musste. Diese Kündigungen während Sperrfristen sind nichtig. Auslöser für die Kündigungssperrfristen sind hauptsächlich Krankheiten oder Unfälle, die der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden erleidet und die zumindest zu einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit führen.
Davon ausgenommen sind arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeiten, weil der Angestellte für Arbeiten bei einem anderen Arbeitgeber arbeitsfähig bleibt. Die Dauer der bei Arbeitsunfähigkeiten anwendbaren Sperrfristen bestimmt sich in Abhängigkeit zum betreffenden Dienstjahr. Im ersten Dienstjahr betragen die Sperrfristen 30 Tage, vom zweiten bis fünften Beschäftigungsjahr 90 Tage und bei länger dauernden Arbeitsver- hältnissen 180 Tage. Die Kündigungsschutzgründe in Art. 336c OR lösen jeder für sich eine eigene Sperrfrist aus. Insbesondere lösen Krankheiten oder Unfälle aus unterschiedlichen Ursachen jeweils gesonderte neue Sperrfristen aus.

Während Ferien ist eine Kündigung zu vermeiden, weil diese erst ab Kenntnisnahme gilt. (Im Bild: Lavertezzo, Verzascatal)

Verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht nicht
Nicht jeder Fall ist einfach zu bestimmen. In folgenden Fällen kann ebenfalls eine missbräuchliche Kündigung vorliegen, ist aber schwieriger einzuschätzen und bedarf professioneller Hilfe.

  • Der Arbeitnehmer wird nach 44 Dienstjahren, kurz vor der Erreichung des Pensionsanspruchs, ohne zureichende Gründe gekündigt
  • Der Arbeitnehmer wird aufgrund einer Rauchallergie gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber das zu seinem Schutz Zumutbare unternommen hat
  • Der Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er eine Weisung des Arbeitgebers missachtete, die unrechtmässig ist oder gegen das Gesetz verstösst

Der Rechtsdienst von EIT.swiss hilft Sofern Sie beabsichtigen, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen, kontaktieren Sie vorgängig den Rechtsdienst von EIT.swiss und lassen Sie sich beraten. Er prüft und sagt Ihnen, ob Sie alles beachtet haben und ob allenfalls eine Voraussetzung nicht vorliegt. Sie erhalten auch Vorlagen, wie man eine Kündigung gesetzeskonform verfasst. Bei einer missbräuchlichen Kündigung kann es für den Arbeitgeber teuer werden.