Teuerung der Baukosten und Berechnungsmethoden

Nach der Gesundheitskrise bleibt der aktuelle Krieg in der Ukraine nicht ohne Auswirkungen auf die Baubranche. Ein ständiger Anstieg der Preise, insbesondere für Rohstoffe, und Lieferverzögerungen scheinen unvermeidlich. Es besteht die Gefahr eines Anstiegs der Inflation. Weitere Informationen zu Preiserhöhungen und Lieferverzögerungen finden Sie in unserem Artikel.  Aus rechtlicher Sicht gilt in Bezug auf die Teuerung, dass die Einhaltung der Vertragsbedingungen Vorrang hat, wie es auch zu Zeiten von Covid der Fall war.

Methode zur Berechnung der Teuerung :

Gemäss Art. 65 Abs. 1 SIA 118 kann die Berücksichtigung der Bauteuerung nach indexbasierten Verfahren (z.B. die parametrische Methode oder die auf dem NPK-Modell basierende Methode des Produktionskostenindexes) oder nach Verfahren mit Mengennachweis erfolgen.

Indexverfahren

Normalerweise geben indexbasierte Methoden zur Berechnung von Preisänderungen die Realität von Preisänderungen zufriedenstellend wieder. Die Vertreter der Bauherren und der Unternehmen stellen die Qualität dieser Methoden sicher, indem sie sie regelmässig überprüfen. Wie Beispiele gezeigt haben, können diese verschiedenen Methoden jedoch in Ausnahmefällen einen Partner bei plötzlichen Änderungen der Materialpreise stark benachteiligen.

a) Berechnung mit der Gleitpreisformel (GPF)

Die Gleitpreisformel Skala nach der Vertragsnorm SIA 122 ist die Standardmethode in der Bauindustrie. Die Formel für variable Preise (SIA 122) eignet sich jedoch nicht für die Bearbeitung von kompletten Bauprojekten bei der Vergabe von Einzelleistungen. Sie eignet sich für die Berechnung von Mehr- und Minderkosten bei Bauprojekten mit einem einfachen Mengengerüst (3 bis 8 Kostenarten), für die keine Daten aus dem Produktionskostenindex verfügbar sind.

Die Vergütung von Preisänderungen mithilfe der Formel der gleitenden Skala für Werkleistungen ergibt sich aus der Änderung des Indexstandes multipliziert mit dem Rechnungsbetrag. Die Excel-Vorlage für die Berechnung sowie die detaillierte Anleitung zur Berechnung finden Sie auf der Website der KBOB (Koordinationskonferenz der Bau− und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) mit den folgenden Links: Berechnungsformular Gleitpreisformel.

b) Produktionskostenindex (PKI)

Diese Methode ist einfach anzuwenden: Die Indizes für jeden NPK-Katalog werden vierteljährlich vom SBV (Schweizerischer Baumeisterverband) für das Bauhauptgewerbe und von der KBOB für die anderen Sektoren veröffentlicht. Wenn es sich um einen Vertrag mit Einheitspreisen handelt, genügt es, den Betrag der Leistungsabrechnung jedes NPK-Katalogs für die betreffende Periode (Ausmass), abzüglich Rabatt und ohne Sicherheitseinbehalt, mit der Entwicklung des betreffenden Indexes während dieser Periode zu multiplizieren. Wenn die Preisänderung auf Gesamtpreisen mit einem Zahlungsplan beruht, erfolgt die Berechnung auf dem prozentualen Anteil jedes NPK-Kapitels an den Gesamtbaukosten. Der Einfachheit halber bleibt die Verteilung nach NPK-Kapiteln während der gesamten Bauzeit gleich. - Der zulässige Anrechnungssatz beträgt 80% des so ermittelten Betrags, zu dem noch die Mehrwertsteuer hinzukommt. Das bedeutet, dass der Anteil des Baupreises, der unabhängig von der Entwicklung des Selbstkostenpreises (Risiko, Gewinn, Abschreibungen usw.) ist, 20% beträgt.

Darüber hinaus ist die Methode im Zusammenhang mit General- und Totalunternehmerleistungen sowie Planerleistungen entscheidend, bei denen die Preisänderungen nach SIA 125 oder 126 ebenfalls nach einer Gleitpreisformel berechnet werden. Es wird empfohlen, nur die publizierten (https://www.kbob.admin.ch/kbob/de/home/themen-leistungen/preisaenderungsfragen.html) oder von der KBOB verifizierten Indizes als Grundlage zu akzeptieren.

Mengennachweisverfahren (MNV)

Seit dem 1. Januar 2013 wird die Mengennachweismethode nicht mehr in der Norm SIA 118 behandelt, sondern in der neuen Norm SIA 124, die sich ausschliesslich mit dieser Methode befasst. Das neue System unterscheidet sich in den folgenden Hauptpunkten vom alten System: - Es werden keine Indizes verwendet; - Kapitalkosten und Abschreibungen werden nicht berücksichtigt; - dem Unternehmer wird für die Berechnung von Preisänderungen kein Entgelt geschuldet; - Rabatte und Skonto werden klar behandelt; - die Pflichten der Beteiligten sind genau definiert; - auf der KBOB-Website stehen den Beteiligten aktuelle Formulare zur Verfügung. Das Verfahren mit Mengennachweis kann grundsätzlich bei allen Bauvorhaben des Bauhaupt- und Baunebengewerbes angewendet werden. Es ist jedoch bezüglich Grundlagenbeschaffung und Erfolgskontrolle so aufwendig, dass es für Spezialfälle, nicht aber für ganze Bauprojekte empfohlen wird. Sie wird für die folgenden Fälle empfohlen:

- Die Verrechnung von Preisänderungen bei bestimmten Kostenarten, wie z.B. bei klar definierten Stahlprodukten.

- Wenn es keine anerkannten Indizes für Löhne, Materialien und Transporte für die ausgeführten Arbeiten gibt.

- Wenn die Anforderungen an die Periodegerechtigkeit so hoch sind, dass ein vereinfachtes Verfahren wie die Gleitpreisformel nicht sinnvoll ist.

Fazit

Die Bestimmung der geeigneten Methode zur Berücksichtigung der Teuerung bei den Baukosten und die korrekte Anwendung der gewählten Methode erfordern gründliche Überlegungen und solide Kenntnisse, nicht nur theoretischer, sondern auch praktischer Art. Wenn nötig, empfehlen wir Ihnen, sich von Fachleuten beraten zu lassen. Unsere Abteilung Technik & Betriebswirtschaft TBA (tba@eit.swiss) steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie in dieser Thematik zu unterstützen. Um Probleme im Zusammenhang mit Preiserhöhungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, keinen Raum für Unvorhergesehenes zu lassen und:

1. Behalten Sie die Gültigkeit des Angebots von Arbeit und Material getrennt.

2. Behalten Sie die Verbindlichkeit Ihrer Angebote kurzfristig bei, zumindest was das Material betrifft.

3. Behalten Sie sich das Recht vor, die Materialpreise anzupassen (ggf. können Sie sich auf einen Materialpreisindex beziehen). Eine Klausel „Preisänderung infolge Teuerung“.

4. Bei Verträgen mit Pauschalpreisen ist eine Anpassung an die Teuerung in der Regel nicht möglich.

5. Halten Sie regelmässigen Kontakt zu Ihrem Hersteller-Lieferanten.

6. Reservieren Sie das Material rasch nach Eingang der Bestellung.

Alle Informationen zu Preisänderungen sowie aktualisierte Indextabellen finden Sie in diesem Dokument, das auf unserer Website veröffentlicht ist.