Der Bundesrat möchte den Zugang zur beruflichen Grundbildung in Härtefällen lockern

Die Voraussetzungen für den Zugang von abgewiesenen Asylsuchenden und jugendlichen Sans-Papiers zur beruflichen Grundbildung sollen gelockert werden. Im Auftrag des Parlaments hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet. Damit setzt er einen parlamentarischen Vorstoss um, der eine Anpassung der entsprechenden Rechtsgrundlagen verlangt. Die Vernehmlassung dauert bis am 12. Oktober 2023.

Das Parlament hat im Dezember 2022 eine Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates verabschiedet, die den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers erleichtert wird. Das geltende Recht ermöglicht einen solchen Zugang bereits heute, das Parlament hat die Kriterien aber als zu streng erachtet. Deshalb hat es den Bundesrat beauftragt, verschiedene Varianten zur Umsetzung der Motion zu prüfen.

Nach Abschluss dieser Prüfung beantragt der Bundesrat eine Änderung der VZAE. Gemäss der Vorlage müssen Personen, die eine berufliche Grundbildung absolvieren möchten, statt wie bisher während fünf Jahren nur noch während zwei Jahren die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben, um ein Härtefallgesuch einreichen zu können. Ausserdem wird die Frist für die Einreichung eines solchen Gesuchs von einem auf zwei Jahre verlängert.

Wie in der Motion gewünscht, werden die geltenden Integrationskriterien und die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Härtefallbewilligung, die im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), im Asylgesetz (AsylG) und in der VZAE geregelt sind, beibehalten.