Bundesrat erklärt Lohnerhöhung in der Elektrobranche für allgemeinverbindlich

Am 8. Juni 2023 hat der Bundesrat die von den Sozialpartnern der Elektrobranche im Dezember 2022 beschlossene Erhöhung der Effektivlöhne für allgemeinverbindlich erklärt.

Die Vertragsparteien des GAV der Schweizerischen Elektrobranche haben den Bundesrat im April 2023 um die Allgemeinverbindlicherklärung ersucht. Das Verfahren ist vorschiftsgemäss durchgeführt worden; auf die Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsblatt und die Vernehmlassung bei den Kantonen und den Spitzenverbänden der Wirtschaft sind keine Einsprachen oder Vernehmlassungen eingegangen.

Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) wird die Erhöhung der Effektivlöhne gemäss der Änderung des GAV vom Dezember 2022 ausgedehnt auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber der betreffenden Branche. 

Damit gelten folgende Anpassungen der Effektivlöhne ab 1.1.2023 als allgemeinverbindlich:

  • Die Effektivlöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden werden generell um 2% gemäss AHV-Monatslohn erhöht.
  • Zusätzlich verteilen die Arbeitgeber 0,5% der AHV-Lohnsumme aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden als individuelle Lohnerhöhungen unter den dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden (Stichtag: 31.12.2022).