Vademecum: UKV-Messungen = Qualität

Je nach Situation werden unterschiedliche Qualitätsmessungen in der Kommunikationsbranche verlangt. Der NPK folgt den Trends.

Dieser Beitrag ersetzt jenen aus «electro revue» 18/2015, S. 9 mit dem Titel «UKV-und NIV-Messungen». Mit dem NPK 2017 ist diesbezüglich eine Differenzierung zwischen den Kapiteln 584 für Zweckbauten und 586 für Wohnbauten entstanden.

Der Grundsatz bleibt derselbe

Die Leistungspositionen sind gemäss NPK-Grundsatz immer betriebsfertig und kontrolliert. Bei jedem Anschluss gehört immer eine Messung im Sinne einer Funktionsprüfung dazu:

  • Für eine Kupferverkabelung wird eine Durchgangs- und Beschaltungsprüfung mit einfachem Messgerät ausgeführt.
  • Bei der LWL-Installation wird eine LSPM-Messung (Light Source and Power Meter; Dämpfungsmessung auf 1 Fenster) ausgeführt. Für FTTH kann aufgrund fehlender beidseitiger Zugänglichkeit auch eine reduzierte OTDR- Messung ausgeführt werden.

Diese Leistungen sind durch die TB-C (Technische Bearbeitung C) abgedeckt.

Qualitätsmessungen für Kupfer

Neu sind im Kapitel 584 die weitergehenden Messungen im Sinne einer Qualitätsmessung des Permanentlinks nach EN 50346 (z. B. Klasse E/Kategorie 6) mit Angaben über Dämpfung, Next, ACR, RL usw. bei Kupfer enthalten. Im Kapitel 586 werden diese meist nur auf Wunsch des Kunden durchgeführt und sind deshalb weiterhin nicht enthalten. Sie können falls erforderlich mit den Leistungspositionen für bidirektionale Messung pro Link erfasst werden:

  • bis 20 Messungen (526 162 111)
  • 21 bis 50 Messungen (526 162 112)
  • 51 bis 100 Messungen (526 162 113)
  • über 100 Messungen (526 162 114)
Leistungsposition 526 162 111 Leistungsposition 526 162 111

Werden solche Messungen in Regie erfasst, besteht für das zur Verfügungstellen der Messgeräte folgende Leistungsposition:

Leistungsposition 511 221 204 Leistungsposition 511 221 204

Qualitätsmessungen für LWL

Weitergehende Messungen im Sinne einer Qualitätsmessung, z. B. eine OLTS-Messung (Dämpfungsmessung auf 2 Fenster) oder eine OTDR-Messung (Rückstreumessung) bei LWL, sind aufgrund der zu verschiedenen Kundenanforderungen weder im Kapitel 584 noch im Kapitel 586 enthalten. Sie können falls erforderlich mit den folgenden neuen Leistungspositionen erfasst werden:

OLTS-Messung pro Faser, für

  • bis 6 Fasern (526 162 211)
  • 7 bis 12 Fasern (526 162 212)
  • 13 bis 24 Fasern (526 162 213)
  • 25 bis 48 Fasern (526 162 214)
  • über 48 Fasern (526 162 215)
Leistungsposition 526 162 211 Leistungsposition 526 162 211

Unidirektionale OTDR-Messung pro Faser, für

  • bis 6 Fasern (526 162 231)
  • 7 bis 12 Fasern (526 162 232)
  • 13 bis 24 Fasern (526 162 233)
  • 25 bis 48 Fasern (526 162 234)
  • über 48 Fasern (526 162 235)
Leistungsposition 526 162 231 Leistungsposition 526 162 231

Bidirektionale OTDR-Messung pro Faser, für

  • bis 6 Fasern (526 162 251)
  • 7 bis 12 Fasern (526 162 252)
  • 13 bis 24 Fasern (526 162 253)
  • 25 bis 48 Fasern (526 162 254)
  • über 48 Fasern (526 162 255)
Leistungsposition 526 162 251 Leistungsposition 526 162 251

Erhöhte Messanforderungen sind mit offenen Leistungspositionen wie 526 162 801 auszuschrieben. Ausführliche Angaben finden Sie in den «Informationen zum NPK».