Serie: Nachwuchs für die Elektrobranche (Folge 1)

Schnupperlehre: Wie aus Schulkindern Berufsleute werden

Nachwuchs für die Elektroberufe zu gewinnen und auszubilden ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Doch was sind die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für einen Lehrbetrieb und worauf sollte man achten?

Die Lehrstellensuche fällt für die meisten Jugendlichen in keine einfache Lebensphase. Wer sich durch die Schnupperlehre für einen Elektroberuf entscheidet, tut einen wichtigen Schritt im Leben. Im Teenageralter geht es oft – auch neben der Schule – drunter und drüber. Da ist es umso wichtiger, in einem Lehrbetrieb stabile Verhältnisse und klare Strukturen vorzufinden. Auch deshalb gelten strenge gesetzliche Bestimmungen für die Schnupperlehre.

Sicherheit ist oberstes Gebot

Die Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen ist in den Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen sowie in der Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5 geregelt. Letztere zielt vor allem darauf ab, die Gesundheit der jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherzustellen und sie in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung zu fördern. Dazu werden unter anderem Ruhezeiten (mindestens 12 Stunden pro Tag) und ausreichende Informationen für die Eltern vorgeschrieben. Ausserdem sind gefährliche Arbeiten grundsätzlich verboten, ausser sie finden im Rahmen des erlernten Berufs statt.
Da solche Arbeiten in der Elektrobranche zum Berufsalltag gehören, ist die Arbeitssicherheit für Lernende oberstes Gebot. Während der Schnupperlehre und zum Beginn der Ausbildung darf man nie vergessen, dass hier Neulinge auf der Baustelle arbeiten. Das heisst bei der Arbeit mit Spitz- oder Bohrmaschinen müssen sie ständig überwacht werden, Instruktionen und Warnungen müssen klar und wenn nötig mehrfach platziert werden.
Als Arbeitgeber sind Sie ausserdem verpflichtet, Ihrer Unfallversicherung (UVV) die Beschäftigung eines Jugendlichen zu VSEI-Serie – Staffel 1: Nachwuchs für die Elektrobranche melden. In Ihre Haftpflichtversicherung werden Schnupperlernende automatisch eingeschlossen. Zu beachten ist, dass zusätzliche kantonale Regelungen gelten.

Schnupperlehre ist Berufswerbung

Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen entscheiden aber auch andere Faktoren über den Erfolg der Schnupperlehre. Für Jugendliche ist die Schnupperlehre eine einmalige Möglichkeit, die Berufe der Elektrobranche hautnah mitzuerleben. Deshalb sollten sie einen möglichst vielseitigen und spannenden Einblick in den Berufsalltag geboten bekommen. Die Zeit im Betrieb ist also nicht nur Ihre Gelegenheit, die jungen Menschen kennenzulernen – es ist auch Ihre Chance die Besten für Ihren Betrieb zu gewinnen. Sie und Ihre Mitarbeiter sollten den Beruf also möglichst positiv aber auch realistisch darstellen. Das gilt auch für ein Gespräch mit den Eltern, das bereits vor dem Abschluss des Lehrvertrags stattfinden sollte. Hier können offene Fragen beantwortet, Unsicherheiten aus dem Weg geräumt und das Finanzielle geklärt werden. Klare und ehrliche Kommunikation erspart auf allen Seiten spätere Enttäuschungen. Werden all diese Punkte beachtet, steht einer erfolgversprechenden Schnupperlehre nichts im Weg.