GAV
Der zur Zeit geltende Gesamtarbeitsvertrag 2005 – 2008 (GAV) ist am 01.01.2005 in Kraft getreten und vom Bundesrat als allgemeinverbindlich (AVE) erklärt worden. Damit ist der Gesamtarbeitsvertrag für die gesamte Elektro-Installationsbranche (VSEI-Mitglieder und Nichtmitglieder) verbindlich, mit Ausnahme der Kantone Wallis und Genf.
Der Vertrag ist am 26.04.07 bis 2012 verlängert worden.
Bei Unklarheiten in Bezug auf den GAV (beispielsweise arbeitsrechtliche Fragen oder AVE) beraten wir Sie gerne.
Stellen Sie uns Ihre Fragen; telefonische oder schriftliche Anfragen beantworten wir unentgeltlich.
Der Gesamtarbeitsvertrag wird an Elektro- und Telekommunikationsunternehmen gratis abgegeben. Branchenfremde Firmen können den GAV beim VSEI für Fr. 20.– beziehen.
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Schweizerischen Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes 2005 - 2012 [PDF, 634 KB]
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend den Übertrag von Mehrstunden und Ferienguthaben gemäss Art.23.5 GAV auf das folgende Kalenderjahr
Antrag auf Unterschreitung des Mindestlohnes gestützt auf Art. 35.5 GAV
Änderungen und Neuerungen im GAV 2005-2008
Adressliste der regionalen Paritätischen Kommissionen [PDF, 57.0 KB]
Grafik zur Personenfreizügigkeit






