Rechtsschutzversicherung
Betriebsrechtsschutzversicherung – eine exklusive Dienstleistung des VSEI nur für Mitglieder
Der VSEI verhilft seinen Mitgliedern zu ihrem Recht. Mitglieder haben die Möglichkeit, für die Abdeckung von gerichtlichen Risiken ihres Betriebes über den VSEI eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. In Zusammenarbeit mit der CAP bietet der Verband einen umfassenden Rechtsschutz zu äusserst attraktiven Bedingungen.
Die rechtliche Beratung ausserhalb oder vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgt nach wie vor durch den Rechtsdienst des VSEI. Diese Dienstleistung steht den VSEI-Mitgliedern grundsätzlich kostenlos zur Verfügung. Umfassende Arbeiten zu Rechtsfragen, Gutachten, Verträgen etc., die einen grösseren Aufwand verursachen, werden nach Absprache zu einem reduzierten Ansatz verrechnet.
Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung ergänzend zu den Dienstleistungen des Verbandes folgende Leistungen:
- Versicherungsschutz von Fr. 100''000.- pro Rechtsfall für vertragliche Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten, mit Dienstleistern und mit Arbeitnehmern. In diesem Schutz inbegriffen sind auch Streitigkeiten mit Versicherungen, Verteidigung im Straf- und Administrativverfahren wegen Fahrlässigkeitsdelikten, nachbarrechtliche Streitigkeiten etc.
- Prozesskosten sind auch bei Vertragsstreitigkeiten bis Fr. 100''000 versichert
- Versicherungsschutz in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein und in der EU
- Mieter- und Verkehrsrechtsschutz sind mitversichert
- Ebenfalls mitversichert sind Kosten von Expertisen
- Kein Selbstbehalt
Die Prämie für dieses Dienstleistungspaket beträgt 1,5‰ der SUVA-Lohnsumme (Minimalprämie CHF 210.--) und ist im Vergleich mit der anderen Rechtsschutzversicherung ausserordentlich günstig (übliche Rechtsschutzversicherungen kosten zwischen 4 und 6,5 ‰ der SUVA-Lohnsumme).
Prämienbeispiel:
SUVA-Lohnsumme Ihrer Firma CHF 300’000 = Jahresprämie CHF 450.--
Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen (mit stillschweigender Erneuerung). Das versicherte Mitglied hat ein jährliches Kündigungsrecht.






