Berufsbildungsfonds
Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und den Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 2005 über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Berufsbildungsfonds VSEI sind seit dem Jahr 2006 auch die nicht organisierten Arbeitgeber an den Berufsbildungskosten zu beteiligen.
Die Beiträge werden gestützt auf eine Selbstdeklaration der einzelnen Unternehmen erhoben. Mit dem Deklarationsformular können Sie dem VSEI die notwendigen Daten mitteilen.
Aufgrund der Selbstdeklaration erhalten die Unternehmungen eine Rechnung.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Links.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BBF
BBF-Deklarationsformular (Benutzername & Passwort erforderlich)
| Auskünfte: | Frau Franziska Sollberger |
| Tel. 044 444 17 41 | |
| E-Mail: bbf@vsei.ch |







