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Berufsbildungsfonds

Gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung und den Bundesratsbeschluss vom 2. Dezember 2005 über die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Berufsbildungsfonds VSEI sind seit dem Jahr 2006 auch die nicht organisierten Arbeitgeber an den Berufsbildungskosten zu beteiligen.

Die Beiträge werden gestützt auf eine Selbstdeklaration der einzelnen Unternehmen erhoben. Mit dem Deklarationsformular können Sie dem VSEI die notwendigen Daten mitteilen.

Aufgrund der Selbstdeklaration erhalten die Unternehmungen eine Rechnung.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Links.

Beitragsätze 2010

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum BBF

BBF-Deklarationsformular (Benutzername & Passwort erforderlich)

PDF herunterladen Berufsbildungsgesetz BBG, Art. 60
Art. 60 des Bundesgesetz über die Berufsbildung BBG, SR 412.10

PDF herunterladen

Allgemeinverbindlicherklärung des BBF VSEI
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Berufsbildungsfonds des Verbands Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI) vom 2. Dezember 2005

PDF herunterladen Reglement über den Berufsbildungsfonds VSEI


Auskünfte: Frau Ruth Aeschbacher
  Tel. 044 444 17 02
  E-Mail: bbf@vsei.ch